Praxis
Die praktische Ausbildung findet auf unseren Schulungsflugzeugen C 42 statt.
____________________________________________________________________
Die praktische Ausbildung beinhaltet:
- mind. 30 Flugstunden, davon mind. fünf Std. im Alleinflug
- mind. 40 Starts und Landungen, davon mind. 5 Alleinstarts und fünf Alleinlandungen auf zwei Flugplätzen.Diese müssen sich vom Ausbildungsflugplatz unterscheiden.
- die selbständige Vorbereitung und Durchführung von fünf Überland - Streckenflügen von mehr als 50 km, davon mind. zwei Überland - Streckenflüge mit Zwischenlandung
- zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über mind. 200 km mit Zwischenlandung
- fünf Außenlande - Übungen mit Fluglehrer
- die praktische Unterweisung in Notfällen, besonderen Flugzuständen, sowie Verhalten in besonderen Fällen
Abschluss bildet die praktische Prüfung
_____________________________________________________________________
Passagierflugberechtigung
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung kann nun die Passagierflugberechtigung erworben werden. Das bedeutet, dass Sie dann eine zusätzliche Person mitnehmen dürfen.
Dazu ist erforderlich:
- Der Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mind. ein Überlandflug über 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers
- Einer Abschlussprüfung durch den Fluglehrer, die zusammen mit dem letzten 200 km Flug abgelegt werden kann
Die Passagierberechtigung für Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die eine gültige Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer besitzen, wird mit der Lizenzübergabe erteilt.
Der Eintrag in die UL Lizenz ist auch weiterhin erforderlich.
________________________________________________________________________